Waldbrandwarnstufe
Waldbrandwarnstufen in Sachsen-Anhalt
Wir versuchen immer aktuell die Waldbrandstufe in unsere Anzeige zu übernehmen. Eine Garantie, dass diese immer aktuell ist, können wir nicht geben. Dazu besuchen Sie bitte auch die offizielle Seite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt... ![]()
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Aus den Erfahrungen mit verheerenden Waldbränden hat man gelernt und ein Konzept zur Verhinderung solcher großen Brände in Waldgebieten entwickelt. Unter anderem gehört dazu auch die Veröffentlichung einer Waldbrandwarnstufe. Die Waldbrandwarnstufe dient zur Information über die aktuelle Waldbrandgefahr in den geltenden Regionen. In Sachsen-Anhalt werden die Warnstufen landkreisweit durch das Landesverwaltungsamt festgelegt und dienen als Grundlage zur Einleitung bestimmter Schutzmaßnahmen. |
Dabei wird in vier Stufen unterschieden:
- Waldbrandwarnstufe I: Waldbrandgefahr
- Waldbrandwarnstufe II: erhöhte Waldbrandgefahr
- Waldbrandwarnstufe III: hohe Waldbrandgefahr
- Waldbrandwarnstufe IV: höchste Waldbrandgefahr - Waldflächen dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden
Neben den Waldbrandwarnstufen gibt es weitere verschiedene Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden. In Sachsen-Anhalt gibt es 38 Feuerwachtüme. Diese sind zu den einzelnen Warnstufen unterschiedlich besetzt:
- Waldbrandwarnstufe I: 10.00 - 18.00 Uhr
- Waldbrandwarnstufe II und III: 10.00 - 19.00 Uhr
- Waldbrandwarnstufe IV: 10.00 - 21.00 Uhr
Entlang von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken, Zelt- und Parkplätzen und ähnlichen Einrichtungen wird ein circa 2.000 Kilometer langes Wund- und Schutzstreifensystem durch die Behörden unterhalten.
95 Prozent aller Waldbrände sind auf fahrlässiges Verhalten der Bevölkerung zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wird durch das Landesverwaltungsamt darauf hingewiesen, dass im Wald ein absolutes Rauchverbot besteht. Außerdem verbietet das Feld- und Forstordnungsgesetz Sachsen-Anhalt, in Wald und Feld einschließlich angrenzenden Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Des Weiteren ist es nicht gestattet im Wald oder in einer Entfernung von 30 Meter zum Wald Feuer zu machen.
Umsichtiges Verhalten jedes Einzelnen kann mit dazu beizutragen, dass Waldbrände vermieden werden.
Wenn Sie einen Brand oder eine Rauchentwicklung entdeckt haben, melden Sie dies umgehend der nächsten Leitstelle unter der bekannten Notrufnummer 112. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Brand handelt, scheuen Sie nicht den Griff zum Telefon. Die Rettungsleitstelle wird prüfen, ob ein Waldbrand vorliegt und auch bei einer Fehlalarmierung (soweit kein Vorsatz vorhanden ist) entstehen Ihnen keine Kosten !
Eine weitere Einteilung der Wälder erfolgt in Gefahrenklassen.
Erhalten Sie hier nähere Informationen zu Waldbrandgefahrenklassen in Sachsen-Anhalt...![]()
